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Wieso benötigen Sie den Energieausweis und was gibt es zu beachten?
Verkäufer und Vermieter benötigen einen vorliegenden Energieausweis, der die Käufer- und Mietparteien über den Energieverbrauch der Immobilie informiert.
In der heutigen Zeit entscheidet oft die Energieeffizienz eines Wohnhauses oder einer Mietwohnung über das weitere Vorgehen oder gar die Kaufentscheidung.
Seit dem Jahr 2009 ist der Energieausweis bei allen Wohngebäuden in Deutschland verpflichtend vorzulegen. Bei Neubauten, Änderung oder baulichen Erweiterung von Gebäuden ist nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) ein Energiebedarfsausweis auszustellen.
In der heutigen Zeit entscheidet oft die Energieeffizienz eines Wohnhauses oder einer Mietwohnung über das weitere Vorgehen oder gar die Kaufentscheidung.
Seit dem Jahr 2009 ist der Energieausweis bei allen Wohngebäuden in Deutschland verpflichtend vorzulegen. Bei Neubauten, Änderung oder baulichen Erweiterung von Gebäuden ist nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) ein Energiebedarfsausweis auszustellen.
Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind beispielweise kleinere Gebäude bis 50 m² Nutzfläche und Baudenkmäler (§ 16 Abs. 5 EnEV).
Die energetische Bewertung einer Immobilie erfolgt nach den Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV). Festgelegt und veröffentlicht werden die Grundsätze zur Ausstellung und Berechnung eines Energieausweises durch das DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik). Die Gültigkeitsdauer der Energieausweise beläuft sich auf 10 Jahre.
Die energetische Bewertung einer Immobilie erfolgt nach den Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV). Festgelegt und veröffentlicht werden die Grundsätze zur Ausstellung und Berechnung eines Energieausweises durch das DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik). Die Gültigkeitsdauer der Energieausweise beläuft sich auf 10 Jahre.
Welche Art von Energieausweis benötigen Sie und wie unterschieden sich Diese?
Bedarfsausweis
Bis zum Baujahr 1977 und für alle Neubauten benötigen Sie einen
Bedarfsausweis. Diese Regel gilt für Gebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten.
(Ab 5 Wohneinheiten frei wählbar)
Der Bedarfsausweis ist mit einem Entgelt in Höhe von 109,95 Euro versehen.
Verbrauchsausweis
Ab dem Baujahr 1978 ist die Art des Energieausweises frei wählbar.
Der Verbrauchsausweis ist mit einem Entgelt in Höhe von 59,95 Euro versehen.
Sie haben noch Fragen rund um den Energieasuweis oder benötigen Hilfe bei der Eingabe der benötigten Angaben?
Nutzen Sie jederzeit die eingerichtete Service-Hotline:
Telefonnummer 02654/8801199
Mo-Fr von 9:00 - 17:00 erreichbar.
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Mo-Fr von 9:00 - 17:00 erreichbar.
